Immobilienmarkt

Immobilienpreise in Deutschland steigen weiter

25 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren: Die Preise für Wohnungen und Häuser gehen laut einer Studie weiter hoch. Eine Immobilienblase sehen die Experten aber nicht.

Gute Konjunktur und niedrige Zinsen: Immobilien in Deutschland werden immer teurer. Im vergangenen Jahr haben Käufer nach einer Einschätzung der amtlichen Gutachterausschüsse 25 Prozent mehr für Wohnimmobilien, sonstige Gebäude und Bauflächen ausgegeben als noch vor zwei Jahren.

Insgesamt gaben die Käufer 2016 rund 237,5 Milliarden Euro für Immobilien aus, teilte der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse mit, etwa zwei Drittel davon für den Kauf von Wohnimmobilien. Der Arbeitskreis hat für die Einschätzung etwa eine Million Kaufverträge ausgewertet.

Vor allem selbst genutzter Wohnraum ist laut der Studie teurer geworden. So sind etwa die Verkaufspreise für gebrauchte Ein- oder Zweifamilienhäuser in der mittleren Preislage deutlich gestiegen. Ein Quadratmeter Wohnfläche habe 2016 bundesweit im Mittel 1545 Euro gekostet. Das seien 145 Euro mehr als 2014.

Quadratmeterpreise zwischen 380 und 8.500 Euro

Auch zwischen Stadt und Land gibt es große Unterschiede. In München müssen Käufer mit Immobilienpreisen von 8.500 Euro pro Quadratmeter rechnen. Deutlich niedriger liegen die Preise etwa im Kreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt mit 380 Euro oder im Kyffhäuserkreis in Thüringen mit 470 Euro.

Eine Umkehr der Entwicklung sei nicht in Sicht, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises, Anja Diers. Gründe für den Anstieg seien die niedrigen Zinsen und die Wohnungsknappheit. Vor allem in städtischen Regionen seien die Kaufpreise gestiegen. Die Gefahr einer Immobilienblase könne sie aber nicht erkennen, sagte Diers. Faktoren wie eine Zunahme von spekulativen Käufen und mögliche Finanzierungsprobleme seien am deutschen Markt nicht zu sehen.

(Quelle: Zeit Online Dez. 2017)

Kategorie: Immobilienmarkt

Darum glauben Experten an die Nachhaltigkeit des Immobilienbooms

Die Immobilienpreise in zahlreichen deutschen und europäischen Metropolen haben sich in den letzten Jahren kräftig nach oben entwickelt. Einige Experten, wie der Hamburger Wirtschaftsprofessor Karl-Werner Hansmann, sprechen daher davon, dass sich aktuell eine Blase am Häusermarkt bilde. Viele glauben allerdings auch, dass sich am Preisboom dennoch so schnell nichts ändern wird.

Die Immobilienexperten von Deutsche Asset Management sehen eher keine Abwärtsgefahr für das Preisniveau am Immobilienmarkt. Dr. Georg Allendorf, Leiter des Immobiliengeschäfts in Europa der Investmentgesellschaft, sprach Mitte Januar im Jahresrückblick für die hauseigenen Immobilienfonds von einem „nachhaltigen Boom […] am Markt für Bürogebäude, Einzelhandelsgebäude, Logistik-Immobilien und Wohnungen“. Die Fonds haben demgemäß im Jahr 2017 insgesamt 54 Immobilientransaktionen mit einem Transaktionsvolumen von rund 3,7 Milliarden Euro abgeschlossen. Da Allendorf den jüngsten Boom als „nachhaltig“ bezeichnete, ist von einer Blasengefahr derzeit eher nicht auszugehen.

Auch Clemens Schäfer, Chief Investment Officer Europa bei Deutsche Asset Management, äußerte sich in einer Pressemitteilung positiv zu den zukünftigen Chancen am Immobilienmarkt: Attraktiv seien für ihn aktuell „die europäischen Immobilienmärkte in Benelux, Finnland und die französischen Regionen, die Immobilienmärkte in Nordamerika sowie die traditionellen Märkte in Asien/Pazifik“. Allerdings werde laut seiner Einschätzung „auch der Immobilienstandort Deutschland interessant bleiben“. Entwarnung also für diese Regionen und den heimischen Markt.

Der Immobilienexperte lieferte auch gleich eine Begründung dafür, dass der Aufschwung am deutschen Immobilienmarkt keine Eintagsfliege sei: Im Vergleich zu anderen Hauptstädten gebe es in München und Berlin noch immer Nachholpotenzial, so Schäfer. Eine Studie der Deutschen Bank zur Entwicklung auf dem deutschen Wohnungs- und Häusermarkt aus dem Januar bestätigt diese Aussage. Sie zeigte, dass Immobilien in Berlin noch vergleichsweise billig sind und auch München im europäischen Vergleich nur auf Platz 7 der teuersten Städte landet – trotz der jüngsten Preissteigerungen. Auch für Frankfurt ist Experte Schäfer optimistisch: Die Stadt erlebe momentan wegen des Brexits eine „Sonderkonjunktur“. Die dürfte wohl auch in Zukunft noch etwas anhalten, da der Austritt der Briten aus der EU noch längst nicht abgeschlossen ist.

Kategorie: Immobilienmarkt
Schlagwörter:

Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisbremse in Bayern

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) – Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch die bayerische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form gekippt. Die von der Staatsregierung im Sommer 2015 erlassene Mietpreisbremsenverordnung sei nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen, urteilte ein Richter. Gilt – wie in München – die Mietpreisbremse, dürfen die Preise bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zwei Mieter aus der Münchner Innenstadt hatten deswegen versucht, von ihrer Vermieterin Auskunft über die Miete ihrer Vorgänger einzuklagen.

Vor dem Münchner Amtsgericht waren die Kläger damit im Juni 2017 gescheitert, weil das Gericht die Mitpreisbremsenverordnung für unrechtmäßig hielt. Dieses Urteil ist nun vom Landgericht bestätigt worden.

Das Urteil ist rechtskräftig. Nach Auskunft des Justizministeriums handelt es sich um das erste Berufungsurteil dieser Art in Bayern. Zwar hat es nur für die beiden Parteien des Rechtsstreits Bedeutung, wie Pressesprecher Uwe Habereder vom Landgericht erklärte. Allerdings könnte es eine Signalwirkung für weitere Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern haben.

„Zwar ist jedes Gericht frei, die Wirksamkeit der Verordnung anders zu beurteilen, aber das Urteil dürfte eine Vorreiterrolle für ganz Bayern haben“, hieß es vom bayerischen Landesverband des Deutschen Mieterbunds. „Die Mieter, die auf der Grundlage dieser Verordnung noch laufende Verfahren zur Mietpreisbremse haben, werden verlieren“, sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des Münchner Mietervereins.

Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. In Bayern sind das 138 Gemeinden. Es sei aber nicht nachvollziehbar gewesen, warum in diesen Gebieten die Mietpreisbremse gilt, urteilte das Gericht.

Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremsenverordnung im Juli überarbeitet und eine „ergänzende Begründung“ nachgelegt. Darin wird nicht nur erklärt, welche Kriterien eine Mietpreisbremse rechtfertigen – etwa die Prognose der Bevölkerungsentwicklung und die Bautätigkeit -, sondern auch, wie schwer die einzelnen Kriterien gewichtet werden.

Zusätzlich möchte das Justizministerium die Daten, die in diese Beurteilung einfließen, neu erheben lassen. „Es ist völlig klar: Unsere Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit“, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU). „In diesem Rahmen lassen wir eine neue Datenbasis – anders als bei der bisherigen Verordnung, die auf Grundlage von Daten des Landesamtes für Statistik erstellt worden war – durch einen externen Gutachter erheben.“ Momentan liefen dafür die Ausschreibungen.

Ob die aktuelle Begründung zur Mietpreisbremse wirksam ist, hat das Gericht nicht entschieden. Nach Ansicht des Mietervereins ist das allerdings fraglich: „Wir werden wieder einen Musterprozess führen müssen“, sagte Rastätter. „Nur dann können wir sehen, ob die neue, nachgebesserte Verordnung nun gilt.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung 06. Dezember 2017